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Garantie auf Sitzmöbel

Für die meisten Erzeugnisse aus einem normalen Verkauf, gilt eine internationale Garantie von 10 Jahren. Sie deckt alle erdenklichen Konstruktionsmängel des Holzrahmens.

Für Ausführung, verarbeitete Werkstoffe, Mechanismen und bewegliche mechanische Elemente gilt eine degressive Garantie von 5 Jahren. Unser prozentualer Beitrag zu den Reparaturkosten als Nutzungvergütung beträgt: siehe Tabelle.

Falls aufgrund der Garantie der Bezug eines JORI-Sitzmöbels ersetzt werden muss, gilt ebenfalls eine degressive Garantie von 5 Jahren. Der prozentuale Beitrag von JORI in Ihrem Ankaufspreis Ihres Sitzmöbels beträgt: siehe Tabelle.

Bei einer gerechtfertigten Beanstandung
… nach der Lieferung

Beitrag JORI in den Reparaturkosten/
im Ankaufspreis Ihres Sitzmöbels

Innerhalb von 2 Jahren 100 %
Zwischen dem 2. und 3. Jahr 60 %
Zwischen dem 3. und 4. Jahr  40 %
Zwischen dem 4. und 5. Jahr   20 %

 

Garantie auf Ess- und Couchtische:

Für unsere Tische gilt eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantieleistung erstreckt sich auf die Konstruktion, die Funktion, das Material und die
Verarbeitung bei normaler, sachgemässiger Benützung und gebrauchsüblicher Beanspruchung.

JORI-Produkte sind mit der Hand hergestellt und deswegen einzigartig. Also gelten die handelsüblichen Toleranzen für die gelieferten Produkte: geringer Farb-, Struktur- und Maßabweichungen, für die JORI keinerlei Verantwortung trägt.

Nicht durch Garantie gedeckt sind:

  • Die auf das Plegebüchlein beschriebenen typischen Merkmale von Glass und Leder wie u.a. sämtliche Kratzer, Flecken und Narben, normale Dehnung und Verfärbung.
  • Alle Mängel und Schäden, die auf normalen Verschleiß, unzweckmäßige oder unachtsame Behandlung, überstrapazierten Gebrauch, Unfälle oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
  • Überdies erlischt die Garantie ebenfalls, wenn der Käufer oder Dritte sich nicht an die JORI-Pflegevorschriften halten, bestimmte Handlungen und Ausbesserungen an den gelieferten Produkte vornehmen.
  • Gebrauchsbedingte Abnutzungserscheinungen an der Oberfläche sowie Glasbruch durch falsche Nutzung und naturbedingte Farbtonveränderungen.
  • Falsche oder unsachgemäße Montage durch den Endverbraucher oder Dritte.

Kann ein beanstandetes Produkt ausgebessert werden, so wird Umtauschrecht ausgeschlossen.

JORI trägt lediglich die Reparaturkosten für die gerechtfertigterweise bemängelten Produkte unter Ausschluß jeglichen weiteren Anspruchs auf Schadenersatz.

Die JORI-Garantie tritt in Kraft ab Rechnungsdatum von JORI, nur nach Rücksendung der ausgefüllten Garantiekarte oder nach Ausfüllung Ihrer Karte auf www.jori.com/guarantee.

Beanstandungen jeglicher Art nach Erhalt der Möbel sind spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen per Einschreiben bekanntzugeben.

Mit dem Kauf eines JORI-Möbels erklären Sie sich mit den vorliegenden Garantiebestimmungen einverstanden.